SENN gratuliert Hochparterre mit Förderpreis zum Jubiläum
SENN stiftet im Rahmen der "Besten" von Hochparterre jährlich einen Preis für das beste Erstlingswerk in Architektur. Im Dezember 2019 wird der SENN-Förderpreis im Kreis der Besten in Landschaft, Architektur und Design vergeben. Mit dem Erstlingswerk ist dasjenige gemeint, welches ein Einzelner oder eine Gruppe geplant und in der Schweiz realisiert hat. Selbständig im eigenen Büro und nicht als Angestellte, eigenständig, so dass mindestens 50 Leistungsprozente gemäss SIA 102 erbracht worden sind. Dabei darf das Erstlingswerk frühestens im 2018 oder spätestens im Juni 2019 fertiggestellt worden sein bzw. werden.
Die Fachjury setzt sich zusammen aus:
Annette Gigon, Architektin, Gigon Guyer Architekten, Zürich
Corinna Menn, Architektin, Chur und Zürich
Martin Hofer, Immobilienexperte und Architekt, Gockhausen
Johannes Senn, Unternehmer, SENN Immobilienentwicklung, St.Gallen
Leitung: Köbi Gantenbein, Chefredaktor Hochparterre
Organisation: Anna Raymann, Hochparterre
Eingabeschluss ist der 15.6.2019.