So kommen Sie mit unserer Unter­stützung zu Ihrer Neubau-Mietwohnung

Generelles Interesse

Ein SENN Projekt hat Ihr Interesse geweckt

SENN steht Ihnen für Ihre Fragen zur Verfügung

  • Je nach Projektstand: Ankündigungs-Schild/-Website/-Inserat Visualisie­rung(en), Vorprojekt-Pläne

Interessen­tenliste

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SENN sendet Ihnen Updates zum Projekt­fortschritt

  • Interessenten-Formular, Newsletter

Entscheid für Objekt

Sie entscheiden sich für ein konkretes Objekt von SENN

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  • Grundrisse
  • Visualisierungen/3D-Film
  • Webseite
  • Preiskorridor

Anmeldung/​Warteliste

Sie füllen das Anmelde­formular für ihr präfe­riertes Objekt aus und senden uns einen aktuellen Betreibungs­auszug

SENN reserviert Ihnen Ihr Objekt vor

  • Anmeldeformular

Persönlicher Kontakt

Sie treffen die für die Vermietung zuständige Person von SENN
[ ... ]

SENN lädt Sie zum persönlichen Gespräch oder zu einem Open-House/Event/Apéro ein

Mietvertrag

Sie studieren und unter­zeichnen den Miet­vertrag inklusive Beilagen
[ ... ]

SENN stellt Ihnen den Miet­vertrag zu

  • Grundrisse, Situation, Umgebung
  • Baubeschrieb mit Innen­ausbau­beschrieb bzw. Auswahl Ausbauvariante
  • Mietpreis

Bauphase

Rohbau­besichtigungen und Aufrichtfest

SENN lädt zu Rohbau­besichtigungen ein

SENN lädt zum Aufrichtfest ein

Übergabe des Objektes

Sie übernehmen Ihr Objekt

SENN lädt zur Übernahme des Objektes ein

SENN erstellt ein Abnahme­protokoll

SENN veranlasst die Mängel­behebung

  • Abnahmeprotokoll

Es kann sein, dass die Miet­immobilie im Verlaufe des Bewilligungs- bzw. Bau­prozesses von SENN an eine End­investorin (i.d.R. institutionelle Immobilien­eigentümer, wie Pensions­kassen, Banken, etc.) übergeht. Für die Realisierung bleibt SENN i.d.R. weiterhin verant­wortlich, es kann jedoch sein, dass die Verwalterin oder die Vertrags­partnerin für Miet­verträge im Laufe des Vermietungs­prozesses wechselt.